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Schaden VerklagenSchlechte Beratung Rechtsanwalt Österreich

Die Tendenz, dass Mandanten (Schadenersatz-)Ansprüche an ihre ehemaligen Rechtsvertreter herantragen, ist stark steigend.

Öfters sehen die Mandanten darin eine „zweite Chance“, um doch noch „zu ihrem Recht, meistens Geld“ zu kommen, wenn für sie im konkreten Fall von ihrem Anwaltnicht das gewünschte Ergebnis erzielt werden konnte.

Mit der eigenen Haftung konfrontiert zu werden, mag zwar selten sein, dafür aber umso unangenehmer. Werden Sie dabei doch in eine ungewohnte Parteirolle gezwängt, die in der Regel eine objektive Betrachtungsweise ausschließt.

Handeln Sie daher in einer derartigen Situation professionell. Es ist im Rahmen eines an Sie herangetragenen Haftungsfalles nicht nur enorm wichtig, dass Sie umgehend Ihre Haftpflichtversicherung verständigen, um keine

Obliegenheitsverletzung zu riskieren, die zu einer Versagung der Deckung führen könnte. Sondern dabei ist auch auf den korrekten Inhalt der Versicherungsmeldung Bedacht zu nehmen.

Binden Sie uns daher, wenn möglich, bereits vor der Abgabe der Versicherungsmeldung als kompetente Partner ein.

Wir helfen Ihnen nicht nur, die Sach- und Rechtslage der von Ihnen übernommenen Causa, sondern insbesondere auch den Umfang und den Verlauf des Auftragsverhältnisses genauestens zu untersuchen, um so die für Sie beste Abwehrstrategie festlegen zu können. Denn wir wissen, dass Schadenersatzklagen größten Teils bereits über die Zurechnungsgründe abgewehrt werden können. Unser Fokus liegt daher im Detail, welches von der Klägerseite häufig vernachlässigt wird.